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Die Kammerversammlung der Ärztekammer Niedersachsen hat am 10.11.2001 eine Änderung der Berufsordnung der Ärztekammer Niedersachsen beschlossen, wonach Ärzte in Praxisinformationsschriften und im Internet bestimmte Pflichtangaben zu machen haben. Meine Ärztekammer Rheinland-Pfalz hat bisher einen solchen Beschluss nicht gefaßt. Aber ich bin sicher, dass, sobald ein Mitarbeiter mal Leerlauf hat, dies in Angriff genommen wird. Die inzwischen aufsichtsbehördlich genehmigte Änderung der Berufsordnung wird nach Verkündung im Februarheft des niedersächsischen Ärzteblattes zum 01.03.2002 in Kraft treten und folgenden Inhalt haben: In der Patienteninformation – in den Praxisräumen und im Internet - hat der Arzt anzugeben: 1. die Ärztekammer, der er angehört, 2. die Berufsbezeichnung "Arzt" und den Mitgliedsstaat der Europäischen Union, in dem ihm die Arztbezeichnung verliehen worden ist, 3. die Bezeichnung der für ihn gültigen Berufsordnung und Angaben dazu, wie diese zugänglich ist. Der geneigte Besucher meiner Seiten könnte dieses Highlight bürokratischer Absonderlichkeiten für einen Scherz halten, oder - weit schlimmer - der Meinung sein, ich würde ihn für derartig veranlagt halten, dass er auf diese Informationen angewiesen ist. Diese Gefahr muss ich leider in Kauf nehmen, denn: "nach § 12 Abs. 1 des Teledienstegesetzes handelt ordnungswidrig, wer vorsätzlich oder fahrlässig diese Informationen nicht, nicht richtig oder nicht vollständig verfügbar hält. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 50.000 € geahndet werden." Bei so viel Überzeugungskraft will ich nicht riskieren, eine solch abscheuliche, die behördliche Ordnung zersetzende Widrigkeit zu begehen und gebe hiermit untertänigst kund:
Ich hoffe, die verantwortlichen Bürokraten hiermit hinlänglich befriedigt zu haben. Dem befremdeten Besucher meiner Seiten sei versichert: Hier handelt es sich nur um ein vergleichsweise harmloses Beispiel für den enormen Ideenreichtum und die Brachialgewalt (50.000 € !!), die aufgebracht werden, um uns Ärzten das Leben schwer zu machen und uns die Freude an unserem eigentlich wunderschönen Beruf zu nehmen. — Das wird, zumindest, was mich angeht, nicht gelingen! Damit nicht genug: Ab 01.03.2007 muss ich laut Telemediengesetz die Nutzer dieser Seiten über
Die Pressestelle Medizinrechtsanwälte e.V. teilt hierzu mit, dass eine nicht ordnungsgemäße Belehrung über den Datenschutz als Wettbewerbsverstoß geahndet wird. Es sei damit zu rechnen, dass dies zu einer neuen Welle von kostenpflichtigen Abmahnungen führen wird. Aber klar doch, meine Damen und Herren Bürokraten! Wenn Sie denn hier durch eine wie auch immer geartete Befriedigung erreichen, tue ich auch dieses – selbstredend wiederum untertänigst – kund: Ich erhebe auf meiner Homepage personenbezogene Daten
Große Bedenken habe ich bezüglich der Verständlichkeit dieser Unterrichtung. Meine lieben, sehr verehrten Damen und Herren Bürokraten! Wenn Sie das da oben nicht kapiert haben, erkläre ich Ihnen das gerne noch mal ganz genau – ich habe nämlich nichts Wichtigeres zu tun, als auf Ihre launigen Absonderungen zu reagieren. Noch ein Beispiel bürokratischer Absonderlichkeiten Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass man durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite mit zu verantworten hat. Dies kann - so das Landgericht - nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert. Allen, die nur halbwegs bei Verstand sind, ist klar, dass ich selbstverständlich nur für eigene Äußerungen verantwortlich sein kann. Allen anderen sei gesagt: Ich habe auf meinen Seiten Links zu anderen Seiten im Internet gelegt. Für all diese Links gilt: Ich habe keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der gelinkten Seiten. Deshalb distanziere ich mich hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller Links auf allen meinen Seiten. Diese Erklärung gilt auch für alle früheren, jetzigen und künftigen Seiten andernorts im Internet, für alle Druckerzeugnisse dieser Welt, alle Radio- und Fernsehsendungen, für alle Inhalte, die per Buschtrommeln, Rauchzeichen oder in sonstiger Form übermittelt werden. Besonders hinweisen möchte ich auf die Tatsache, dass ich auch für Urteile oder sonstige Absonderungen des Landgerichtes Hamburg keine Verantwortung trage. Für die geistige Zurechnungsfähigkeit der Verfasser all dieser Quellen kann ich ebenso keine Garantie übernehmen. So isses! |
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Name:
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Dr. med. Rainer K. Fontana | |
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Kontakttyp:
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Person | |
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Adresse:
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Augenarztpraxis - Poststrasse 17 | |
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Stadt:
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Gruenstadt | |
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PLZ:
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67269 | |
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Land:
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GERMANY | |
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Umsatzsteuer-Id-Nummer: |
15/043/3099/3 |
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Telefon: |
06259-2252 |
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email: |
praxis@dr-fontana.de
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Domainname:
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dr-fontana.de | |
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Domaininhaber:
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Dr. Rainer K. Fontana Augenarztpraxis Poststr. 17 - D-67269 Gruenstadt Germany |
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Nameserver:
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ns.schlund.de | |
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Nameserver:
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ns2.schlund.de |
Zonenverwalter |
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Name:
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Puretec Hostmaster | |
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Kontakttyp:
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Person | |
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Adresse:
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1&1 Puretec GmbH Erbprinzenstr. 4-12 |
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Stadt:
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Karlsruhe | |
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PLZ:
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76133 | |
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GERMANY | |
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+49 1908 70700 | |
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Bezirksärztekammer Pfalz
Landesärztekammer Rheinland-Pfalz Kassenärtzliche Vereinigung Pfalz |
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| Berufsordnung der Ärzte in Rheinland-Pfalz | ||
| Dr. med. Rainer K. Fontana erhielt seine Approbation als Arzt in Deutschland und bestand die Prüfung zum Facharzt für Augenheilkunde am 5. Juni 1996 in Mainz (weitere Informationen) | ||
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Neue Informationspflichten für ärztliche Homepage-Betreiber Beinahe unbemerkt von der Öffentlichkeit trat am 21.12.2001 das "Gesetz über rechtliche Rahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr (Elektronisches Geschäftsverkehr-Gesetz -EGG)" in Kraft. Der Gesetzgeber erfüllt damit Vorgaben der Brüsseler e-Commerce-Richtlinie vom 8.6.2000. Das Gesetz ändert vor allem das Teledienstgesetz (TDG) und das Teledienstdatenschutzgesetz (TDDSG). § 6 TDG regelt die allgemeinen Informationspflichten für Diensteanbieter neu. Sie müssen unter anderem Angaben machen über - die Kammer,
Die Informationen müssen
"leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar"
gehalten werden. Darüber hinaus fordert § 6 Angaben zum Diensteanbieter
wie Name, Anschrift und E-Mail-Adresse. Homepages niedergelassener Ärztinnen
und Ärzte müssen künftig die oben genannten Informationen enthalten
sowie entweder die Berufsordnung der jeweiligen Kammer vorhalten oder auf
die entsprechenden Seiten der Ärztekammer verlinken.
Ärzte, die auf die Berufsordnung der Ärztekammer Nordrhein verlinken
möchten, intregrieren auf ihrer Hornepage folgenden Link:
Weitere Informationen:
aus 'Der Augenarzt - 36. Jahrgang - 1. Heft - Feb. 2002' von L.Wollring
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