Infomationen zur Domain

www.dr-fontana.de
 
Hier stehen lauter
WAHNSINNIG WICHTIGE
Sachen!


Bitte
UNBEDINGT
lesen!!!


Aber vorher noch ein Hinweis an alle potentiellen Abmahner:
Alle aufgeführten Firmenmarkennamen und Markenzeichen sind Eigentum ihrer Inhaber. Sie dienen lediglich zur Identifikation der jeweiligen Geräte und der Gerätetypen.
Wir erstellen unsere Seiten mit größter Sorgfalt und würden keinesfalls absichtlich gegen geltendes Recht verstoßen. Im Falle von Abmahnungen gegen geltendes Gesetz bitten wir Sie, zur Vermeidung unnötiger Rechtsstreite und Kosten, uns bereits im Vorfeld zu kontaktieren. Die Kostennote einer anwaltlichen Abmahnung ohne vorhergehende Kontaktaufnahme wird im Sinne der Schadensminderungspflicht als unbegründet zurückgewiesen. Unberechtigte Abmahnungen und/oder Unterlassungserklärungen werden direkt mit einer negativen Feststellungsklage beantwortet.


Die Kammerversammlung der Ärztekammer Niedersachsen hat am 10.11.2001 eine Änderung der Berufsordnung der Ärztekammer Niedersachsen beschlossen, wonach Ärzte in Praxisinformationsschriften und im Internet bestimmte Pflichtangaben zu machen haben. Meine Ärztekammer Rheinland-Pfalz hat bisher einen solchen Beschluss nicht gefaßt. Aber ich bin sicher, dass, sobald ein Mitarbeiter mal Leerlauf hat, dies in Angriff genommen wird. Die inzwischen aufsichtsbehördlich genehmigte Änderung der Berufsordnung wird nach Verkündung im Februarheft des niedersächsischen Ärzteblattes zum 01.03.2002 in Kraft treten und folgenden Inhalt haben:

In der Patienteninformation – in den Praxisräumen und im Internet - hat der Arzt anzugeben:

1.    
die Ärztekammer, der er angehört,


2.    
die Berufsbezeichnung "Arzt" und den Mitgliedsstaat der Europäischen Union, in dem ihm die Arztbezeichnung verliehen worden ist,


3.    
die Bezeichnung der für ihn gültigen Berufsordnung und Angaben dazu, wie diese zugänglich ist.



Der geneigte Besucher meiner Seiten könnte dieses Highlight bürokratischer Absonderlichkeiten für einen Scherz halten, oder - weit schlimmer - der Meinung sein, ich würde ihn für derartig veranlagt halten, dass er auf diese Informationen angewiesen ist. Diese Gefahr muss ich leider in Kauf nehmen, denn:

 "nach § 12 Abs. 1 des Teledienstegesetzes handelt ordnungswidrig, wer vorsätzlich oder fahrlässig diese Informationen nicht, nicht richtig oder nicht vollständig verfügbar hält. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu

50.000 €

geahndet werden."


Bei so viel Überzeugungskraft will ich nicht riskieren, eine solch abscheuliche, die behördliche Ordnung zersetzende Widrigkeit zu begehen und gebe hiermit untertänigst kund:


1. Ich bin Mitglied der Ärztekammer Rheinland-Pfalz.
2.1. Meine Berufsbezeichnung ist "Arzt".
2.2. Der Mitgliedsstaat der Europäischen Union, in dem mir die Arztbezeichnung verliehen worden ist die Bundesrepublik Deutschland.
3.1. Die Bezeichnung der für mich gültigen Berufsordnung ist: "Berufsordnung der Ärztekammer Rheinland-Pfalz".
3.2. Die Berufsordnung der Ärztekammer Niedersachsen ist zugänglich unter http://www.laek-rlp.de/Download/recht_laek/berufsordn.pdf

Ich hoffe, die verantwortlichen Bürokraten hiermit hinlänglich befriedigt zu haben. Dem befremdeten Besucher meiner Seiten sei versichert: Hier handelt es sich nur um ein vergleichsweise harmloses Beispiel für den enormen Ideenreichtum und die Brachialgewalt
(50.000 € !!),
die aufgebracht werden, um uns Ärzten das Leben schwer zu machen und uns die Freude an unserem eigentlich wunderschönen Beruf zu nehmen. — Das wird, zumindest, was mich angeht, nicht gelingen!



Damit nicht genug:

Ab 01.03.2007 muss ich laut Telemediengesetz die Nutzer dieser Seiten über

I. Art,
II.
Umfang und
III. Zweck

der Erhebung personenbezogener Daten sowie über deren
IV. Verarbeitung

vor der Nutzung verständlich unterrichten.


Die Pressestelle Medizinrechtsanwälte e.V. teilt hierzu mit, dass eine nicht ordnungsgemäße Belehrung über den Datenschutz als Wettbewerbsverstoß geahndet wird. Es sei damit zu rechnen, dass dies zu einer neuen Welle von kostenpflichtigen Abmahnungen
führen wird.

Aber klar doch, meine Damen und Herren Bürokraten! Wenn Sie denn hier durch eine wie auch immer geartete Befriedigung erreichen, tue ich auch dieses – selbstredend wiederum untertänigst – kund:

Ich erhebe auf meiner Homepage personenbezogene Daten

I.
nur wenn Sie mir eine Nachricht schicken (Seite Kontakt)
II.
in dem Umfang, den Sie durch Ihre Eingaben dort bestimmen.
III.
zum Zweck, dass ich weiss, wer Sie sind und wie ich Ihnen antworten kann (soweit Sie das wünschen)

Diese (ggf. nicht) erhobenen Daten werden
IV. nicht verarbeitet
 
Große Bedenken habe ich bezüglich der Verständlichkeit dieser Unterrichtung.

Meine lieben, sehr verehrten Damen und Herren Bürokraten!
Wenn Sie das da oben nicht kapiert haben, erkläre ich Ihnen das gerne noch mal ganz genau – ich habe nämlich nichts Wichtigeres zu tun, als auf Ihre launigen Absonderungen zu reagieren.




Noch ein Beispiel
bürokratischer Absonderlichkeiten


Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass man durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite mit zu verantworten hat. Dies kann - so das Landgericht - nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.

Allen, die nur halbwegs bei Verstand sind, ist klar, dass ich selbstverständlich nur für eigene Äußerungen verantwortlich sein kann. Allen anderen sei gesagt:

Ich habe auf meinen Seiten Links zu anderen Seiten im Internet gelegt. Für all diese Links gilt: Ich habe keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der gelinkten Seiten. Deshalb distanziere ich mich hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller Links auf allen meinen Seiten. Diese Erklärung gilt auch für alle früheren, jetzigen und künftigen Seiten andernorts im Internet, für alle Druckerzeugnisse dieser Welt, alle Radio- und Fernsehsendungen, für alle Inhalte, die per Buschtrommeln, Rauchzeichen oder in sonstiger Form übermittelt werden.

Besonders hinweisen möchte ich auf die Tatsache, dass ich auch für Urteile oder sonstige Absonderungen des Landgerichtes Hamburg keine Verantwortung trage. Für die geistige Zurechnungsfähigkeit der Verfasser all dieser Quellen kann ich ebenso keine Garantie übernehmen.

So isses!
 



  Augenarzt  Augenheilkunde  Excimer  kosmetische Lidchirurgie Sehschule Augen Ophtalmologie Brille Gutachten Augendiagnose Grünstadt Pfalz     Administrativer Ansprechpartner

Name:
Dr. med. Rainer K. Fontana

Kontakttyp:
Person

Adresse:
Augenarztpraxis - Poststrasse 17

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67269

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GERMANY

Umsatzsteuer-Id-Nummer:
15/043/3099/3

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email:
praxis@dr-fontana.de


      Domaindaten

Domainname:
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Domaininhaber: 
Dr. Rainer K. Fontana 
Augenarztpraxis 
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      Techn. Ansprechpartner 
                                  Zonenverwalter


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1&1 Puretec GmbH 
Erbprinzenstr. 4-12

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Telefon:
+49 1908 70700

Telefax:
+49 1805 001372

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hostmaster@puretec.de

 
 

    zuständige Ärztekammern/KV Bezirksärztekammer Pfalz
Landesärztekammer Rheinland-Pfalz
Kassenärtzliche Vereinigung Pfalz

 

   Für die Tätigkeit als Arzt gilt die  Berufsordnung der Ärzte in Rheinland-Pfalz

 

Fontana    Approbation als Arzt  Dr. med. Rainer K. Fontana erhielt seine Approbation als Arzt in Deutschland und bestand die Prüfung zum Facharzt für Augenheilkunde am 5. Juni 1996 in Mainz  (weitere Informationen)

 
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Elektronisches Geschäftsverkehr-Gesetz
Neue Informationspflichten für ärztliche Homepage-Betreiber

Beinahe unbemerkt von der Öffentlichkeit trat am 21.12.2001 das "Gesetz über rechtliche Rahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr (Elektronisches Geschäftsverkehr-Gesetz -EGG)" in Kraft. Der Gesetzgeber erfüllt damit Vorgaben der Brüsseler e-Commerce-Richtlinie vom 8.6.2000. Das Gesetz ändert vor allem das Teledienstgesetz (TDG) und das Teledienstdatenschutzgesetz (TDDSG).

§ 6 TDG regelt die allgemeinen Informationspflichten für Diensteanbieter neu. Sie müssen unter anderem Angaben machen über

- die Kammer,
- die gesetzliche Berufsbezeichnung,
- den Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen worden ist
- über die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und dazu, wie diese zugänglich sind.

Die Informationen müssen "leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar" gehalten werden. Darüber hinaus fordert § 6 Angaben zum Diensteanbieter wie Name, Anschrift und E-Mail-Adresse. Homepages niedergelassener Ärztinnen und Ärzte müssen künftig die oben genannten Informationen enthalten sowie entweder die Berufsordnung der jeweiligen Kammer vorhalten oder auf die entsprechenden Seiten der Ärztekammer verlinken.
Die Ärztekammer Nordrhein hält auf ihrer Hornepage die Berufsordnung sowohl zum Herunterladen als PDF-Dokument als auch als HTML -Seite vor, auf die verlinkt werden kann. Die vom Gesetzgeber geforderten Informationen müssen nach Ansicht von Rechtsanwalt H. D. Schirmer, Justitiar der Bundesärztekammer und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, nicht auf der Startseite integriert sein, sondern können auf einer von dort erreichbaren Seite vorgehalten werden. Als "Diensteanbieter" definiert das Gesetz jede natürliche oder juristische Person, "die eigene oder fremde Teledienste zur Nutzung bereithält oder den Zugang zur Nutzung vermittelt'. Teledienste im Sinne des TDG sind "Angebote zur Information oder Kommunikation, soweit nicht die redaktionelle Gestaltung zur Meinungsbildung für die Allgemeinheit irn Vordergrund steht". Mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 € kann jeder belegt werden,der die Informationen nicht richtig oder nicht vollständig verfügbar hält (§ 12 TDG). 

Ärzte, die auf die Berufsordnung der Ärztekammer Nordrhein verlinken möchten, intregrieren auf ihrer Hornepage folgenden Link:
http://www.aekno.de/htmljava/frameset_html.asp?typ=c&seite=berufsordnung.htm" target="_blank

Weitere Informationen: 
  http://www.bmwi.de/Homepage/download/infogesellschaft/EGG.pdf
 

                                    aus 'Der Augenarzt - 36. Jahrgang - 1. Heft - Feb. 2002' von L.Wollring
 





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